Abgasskandal und der BGH

  • 05. Mai 2020
  • Thomas Klein

Hochaktuell zum Abgasskandal...

Abgasskandal und der BGH

Nachdem der BGH sich bereits Anfang 2019 und 2020 zu Ansprüchen von betroffenen Verbrauchern aus dem Kaufrecht positioniert hatte, hat er heute am 5.5.2020 auch Stellung zu Ansprüchen gegen die Hersteller bezogen.

 

Er hat im Ergebnis die vorangegangene Entscheidung des OLG Koblenz bestätigt und VW zum Schadensersatz gem. § 826 BGB verurteilt.

 

Damit sind die Chancen für alle Verbraucher, gegen den Hersteller vorzugehen, nunmehr bundesweit gegeben.

Das Urteil wird im Volltext Ende Mai 2020 vorliegen.

 

Jetzt ist dringend Zeit zu handeln !

 

Denn diejenigen, die noch vor kurzem (am 30.04.) einen Vergleich mit VW abgeschlossen haben, können diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Dann erhalten Sie vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung wesentlich mehr, als der Vergleich Ihnen zuspricht.

Daher ist der Widerruf dringend zu empfehlen!

Diejenigen, die Teil der Musterfeststellungsklage waren, aber keinen Vergleich mit VW abgeschlossen haben, haben nur noch bis zum 30.10.2020 Zeit. Dann verjähren diese Ansprüche.

Alle anderen haben jetzt noch bis zum 31.12.2020 Zeit. Dann sind Ansprüche gegen VW, Skoda und Seat jedenfalls verjährt.

Hinzu kommt:

Beim EuGH ist man am 30.4.2020 zu dem Ergebnis gelangt, dass im Grunde genommen alle Abschalteinrichtungen verboten sind.

Dies betrifft nicht nur VW, Audi, Skoda und Seat, sondern auch die sog. Thermofenster, die von Daimler und anderen verwendet werden.

 

Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

 

Senden Sie uns unsere Unterlagen zur kostenfreien Überprüfung zu.

Für den Fall des Prozesses zahlen nicht rechtsschutzversicherte Mandanten bei uns nur die Gerichtskosten !