Die Reform des Betreuungsrechtes

  • 03. Oktober 2020
  • Thomas Klein

Der Gesetzgebe3r plant eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Ein kleiner Überblick....

Reform des Betreuungsrechts

Das Bundeskabinett hat am 23.9.20 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen.

Der Entwurf sieht umfassende Änderungen vor, die die Rechte und Position betreuter Personen stärken. Der Entwurf geht nun in den Bundestag.

Neuerungen sollen in folgenden Bereichen kommen:

Unter anderem finden sich im Entwurf zahlreiche Verbesserungen für betreute Personen. So soll klarer geregelt sein, dass die Betreuung zunächst der Unterstützung des Betreuten dient, seine Angelegenheiten stets selbstbestimmt zu erledigen.

Eine Stellvertretung soll nur eingesetzt werden, wenn es notwendig ist. Zudem sollen Betreute in allen Abschnitten des Betreuungsverfahrens intensiver eingebunden werden. Ferner soll ein Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer eingeführt werden.

 Ehegatten sollen sich zukünftig -wenn einer von Ihnen dazu nicht mehr in der Lage ist- für die Dauer von 3 Monaten gegenseitig vertreten dürfen, ohne dass Vollmachten nötig sind oder ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss.