Wechselmodell gegen den Willen des anderen?

  • 19. Februar 2021
  • Thomas Klein

Das Wechselmodell ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Eltern. Aber geht es auch gegen den Willen des anderen?

Wechselmodell

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Karslruhe mit folgender Aussage:

 

Ein Wechselmodell ist auf Seiten des Kindes nur in Betracht zu ziehen, wenn eine auf sicherer Bindung beruhende tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen besteht. Wesentlicher Aspekt ist zudem, vor allem bei Kindern im Jugendalter, der vom Kind geäußerte Wille. Im Verhältnis der Eltern erfordert das Wechselmodell regelmäßig einen erhöhten Abstimmungs- und Kooperationsbedarf, so dass bei bestehender hoher elterlicher Konfliktbelastung ein Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl entspricht.

 

Hier zeigt sich erneut die Schwierigkeit, ein Wechselmodell "auf Teufel komm raus" durchzusetzen.

Der BGH hatte bereits 2017 deutliche Vorgaben für die Durchsetzung eines Wechselmodells aufgestellt und hier deutlich gemacht, dass eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nötig ist.

 

Fehlt aber die Kommunikation zwischen den Eltern und ist das Kind sogar dagegen, dann kann ein solches Modell nicht angeordnet werden.

 

OLG Karlsruhe Az. 20 UF 56/20