Gesetzliche Neuregelungen zum 1.Mai 2021

  • 02. Mai 2021
  • Thomas Klein

Zum 1.5.2021 gibt es wieder gesetzliche Änderungen. Ein kleiner Überblick...

Neuregelungen zum 1.5.2021

Bundes-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 und verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gibt es zahlreiche Neuregelungen, die bereits im April in Kraft getreten sind. Daneben erhalten Pflegekräfte in der Alten- und ambulanten Pflege einen höheren Mindestlohn. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet soll ab Mai 2021 verbessert werden und es gelten neue Grenzwerte für Kinderspielzeug.


Bundesweite Notbremse und mehr Testangebote beschlossen


Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Ziel ist, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist am 23.04.2021 in Kraft getreten. Mit der ergänzten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen seit dem 23.04.2021 ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten.

Kinderkrankentage und Kinderbonus sollen Eltern entlasten


Die Kinderkrankentage für das Jahr 2021 werden nochmals um 10 Tage pro Elternteil und Kind ausgeweitet, für Alleinerziehende um 20 Tage. Jedes Elternteil hat im Jahr 2021 nun insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage. Die Regelungen treten rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft. Eltern erhalten zudem für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Wie schon der Kinderbonus im vergangenen Jahr wird er nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Insgesamt profitieren rund 18 Millionen Kinder in Deutschland vom Kinderbonus. Ausgezahlt wird er im Mai.

Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten verlängert


Die Coronavirus-Schutzverordnung ist bis einschließlich 12.05.2021 verlängert worden. Neben den geltenden Test- und Quarantäneregeln soll so der Eintrag von besorgniserregenden Virusvarianten nach Deutschland auch weiterhin verhindert werden.

Grünes Licht für europäischen Aufbaufond


Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Eigenmittelbeschlusses können bald Mittel aus dem europäischen Aufbaufonds fließen. Die Finanzhilfen sollen die 27 Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie zu bewältigen. Jetzt muss der Aufbaufonds noch in den einzelnen Mitgliedsländern ratifiziert werden.

Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub in der Pflege


Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten in der Altenpflege. Ob Hilfskraft oder Pflegefachkraft: Für alle gelten künftig höhere Mindestlöhne. Mehr Urlaub steht ihnen auch zu.

Neue Regeln gegen Hetze und zum Jugendschutz im Netz


Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht höhere Strafen bei Morddrohungen in sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten vor. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien ist mit der Reform des Jugendschutzgesetzes ab 01.05.2021 verpflichtend. Anbieter müssen Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen bewahren. 

Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes konkretisiert


In der Neufassung des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes sind die Befugnisse des BND im gesamten Bereich der technischen Aufklärung präziser geregelt. Zudem werden Kontrollmechanismen eingeführt, die die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung stärken. Das Gesetz trat in einzelnen Bereichen am 22.04.2021 in Kraft.

Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes "Ordnungsmerkmal"


Beim Kontakt mit der Verwaltung sollen Bürgerinnen und Bürger nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, wenn diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Mit dem Inkrafttreten des Registermodernisierungsgesetzes soll das "Once-Only"-Prinzip verwirklicht werden. Bürgerinnen und Bürgern ist es zudem erstmals möglich, ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abzurufen und für verschiedene Zwecke weiter zu nutzen.