Regelungen zum MIndestlohn

  • 23. Juli 2021
  • Thomas Klein

Zum 1.7.2021 hat es Neuerungen zum Mindestlohn gegeben. Ein Überblick...

Regelungen zum Mindestlohn

Am 1.7.21 wurde entsprechend der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 EUR angehoben.

Die für die Festsetzung des Mindestlohns zuständige unabhängige Mindestlohnkommission beschloss am 30.6.20 einstimmig eine Anhebung des Mindestlohns für alle volljährigen ArbN in vier Stufen (je brutto je Zeitstunde):

zum 1.1.21 = 9,50 EUR
zum 1.7.21 = 9,60 EUR
zum 1.1.22 = 9,82 EUR
zum 1.7.22= 10,45 EUR
 

Ausgeschlossen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten, Auszubildende, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten. Zusätzlich gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze lieg