Neues im Abgasskandal....

  • 19. August 2021
  • Thomas Klein

Der BGH wird zunehmend tätig im Abgasskandal. Ein kleiner Überblick aus den letzten Wochen...

Neues im Abgasskandal

Während der Motor EA 189 von den Untergerichten weitestgehend "abgearbeitet" ist und man sich dort dem Betrug des VW Konzern beim Nachfolgemotor EA 288 zuwendet, kommt der BGH aktuell nur zu Aussagen zum Motor EA 189.

Am 06.07.2021 hat der BGH sich zur Frage geäußert, ob der getäsuchte Verbraucher auch den PKW behalten kann und einen sog. Minderwert vom VW-Konzern verlange hat. Er hat dies -entgegen vielen anderslautenden Urteilen von Landgerichten und Oberlandesgerichen bejaht und be­stä­tig­te damit das Ur­teil der Be­ru­fungs­in­stanz (Az.: VI ZR 40/20.

 

Auch zum Thermofenster, also der temperaturabhängigen Steuerung des Abgassreinigungssystems hat sich der BGH geäußert und hierzu ausgeführt, dass die Verwendung des Thermofenster als solches nicht per se eine sittenwidrige Täuschung darstellt, in Verbindung mit anderen Umständen aber zu einer Haftung aus § 826 BGB und zur Rückabwciklung des Kaufvertrages gegenüber dem Hersteller führen kann (Az. VI ZR 128/20).

In weiteren Entscheidungen aus den letzten Monaten hat der BGH es gebilligt, dass man bei Fahrzeugen des VW-Konzerns von einer Laufleistung von 300000 km ausgehen kann und das Aufspielen des sog. Software-Updates nicht dazu führt, dass der Konzern damit aus der Haftung ist.

Für dieses Jahr sind weitere Entscheidungen durch den BGH angekündigt. Wir halten Sie auf dem laufenden....