Kündigung bei Nichtheizen der Wohnung?

  • 05. September 2021
  • Thomas Klein

Herbst und Winter stehen bevor. Aber was passiert, wenn der Mieter nicht ausreichend heizt? Eine aktuelle Entscheidung...

Kündigung Mietwohnung

Herbst und Winter kommen.

Im Mietrecht beschweren sich zumeist Mieter darüber, dass der Vermieter keine ausreichenden Temperaturen zur Verfügung stellt und die Wohnung nicht warm wird.

Aber was ist im umgekehrten Fall, in dem der Mieter die Wohnung einfach nicht ausreichend heizt?

Hierzu hat aktuell das LG Hannover festgestellt:

Heizt der Mieter die Wohnung nicht, kann dies Schäden an der Mietsache hervorrufen. Sein Verhalten rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.

Was war passiert?


Der Vermieter kündigte den Wohnraummietvertrag ordentlich fristgemäß, nachdem der Mieter seinen Direktvertrag gegenüber dem Gasversorger nicht mehr bezahlte und dieser den Gaszäh­ler ausgebaut hatte. Die Wohnung war dann die gesamte Heizperiode unbeheizt und gefährdete die Mietsache. Auf Abmahnungen des Vermieters reagierte der Mieter nicht.

Das sagt das LG:


Nach Ansicht des LG stellt dies eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters dar, die nach vor­heriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Ähnlich hatte das auch früher schon das Landgericht (LG) Hagen gesehen.


Dabei kommt es nicht darauf an, ob es zu Schäden durch Schimmelbildung oder Feuchtigkeit gekommen ist. Entscheidend ist, dass das Nichtbeheizen der Wohnung geeignet ist, solche Schäden an der Mietsache hervorzurufen.

 

LG Hannover Az. 7 T 15/21