Einschulung ohne den Vater?

  • 28. Oktober 2021
  • Thomas Klein

Darf man ein Elternteil von der Einschulung des Kindes ausschließen? Eine aktuelle Entscheidung...

Einschulung ohne den Vater

Das OLG Zweibrücken hat entschieden:

Ein Recht, an der Einschulungsfeier seines Kindes teilzunehmen, steht dem umgangs-,aber nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zu, wenn beim Aufeinandertreffen beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind zu befürchten sind. 


Worum ging es?


Die Eltern des Kindes leben getrennt. Es gab schon mehrere Verfahren. Zuletzt hat das Amtsgericht (AG) die elterliche Sorge für beide Kinder auf die Mutter übertragen. Dem Vater hat esein Umgangsrecht unter Begleitung des Kinderschutzbundes eingeräumt. Der Vater hat im Sorgerechts- und auch im Umgangsverfahren Beschwerden eingelegt. Die Verfahren laufen noch.
Nun wollte der Vater an der Einschulungsfeier eines der Kinder teilnehmen. Die Mutter lehntedies ab. Daraufhin beantragte der Vater erfolglos den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mitder der Mutter auferlegt wird, ihn an der Feier teilnehmen zu lassen.


Das sagt das Oberlandesgericht
Das Umgangsrecht umfasst zwar i. d. R. auch das Recht, an besonderen Ereignissen, z. B. einerEinschulungsfeier, teilzunehmen. Dies setzt aber voraus, dass beide Eltern spannungsfreidaran teilnehmen können. Die familiäre Belastung darf die Veranstaltung nicht überschatten.


Seitdem der Vater der Mutter sexuellen Missbrauch der Kinder vorgeworfen hatte, könnenbeide nicht mehr vernünftig kommunizieren. Es drohen Feindseligkeiten. Die Einschulung istfür ein Kind mit hohen Erwartungen und einer besonderen Gefühlslage (Stolz und Vorfreudesowie Aufregung und Respekt) verbunden. Daher muss eine Eskalation mit ggf. traumatischen Folgen für das Kind verhindert werden. Folge: Der Vater musste hier „draußen bleiben“.

 

OLG Zweibrücken, Az. 2 UF 2/21,