Geschwindigkeitsmessungen Leivtec

  • 01. Dezember 2021
  • Thomas Klein

Angesichts des neuen Bußgeldkataloges mit deutlich erhöhten Bußgeldern wird die Problematik der Akzeptanz von Messungen immer größer. Hierzu eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm zum Messsystem Leivtec..

Geschwindigkeitsmessungen

Das OLG Hamm hat entschieden:

 

Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Leivtec XV3 handelt es sich angesichts der von der PTB bestätigten unzulässigen Messwertabweichungen in speziellen Konstellationen insgesamt nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH.

Dies hat zur Folge, dass Betroffene, die mit diesem Messgerät "erwischt" worden sind, nunmehr gute Karten haben, den Bußgeldbescheid erfolgreich anzugreifen.

Denn es spricht keine Vermutung mehr für die Richtigkeit der mit diesem Gerät veranlassten Messungen.

 

OLG Hamm Az. 1 Rbs 115/21