Corona Folgenbekämpfung

  • 20. Februar 2022
  • Thomas Klein

Der Gesetzgeber plant Neuerungen zur Bekämpfung der Coronafolgen. Ein kleiner Überblick...

Corona Folgenbekämpfung

Diese Steuermaßnahmen stehen im Referentenentwurf

Corona-Pflege-Bonuns bis 3.000 Euro

„Vom Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen an in bestimmten Einrichtungen ‒ insbesondere Krankenhäusern ‒ tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt“, heißt es im Entwurf.

 

Verlängerung steuerfreier Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

„Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert.“

Homeofficpauschale bis Ende 2022


„Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.“
 
Für Unternehmer: Abschreibung verlängert


„Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
 
Für Unternehmer: Erweiterte Gewinn-/Verlustrechnung bis Ende 2023


„Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.“
 
Verlängerung Investitionsfristen bis Ende 2023


„Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert.
Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG werden wie bei § 7g EStG um ein weiteres Jahr verlängert.“
 
Abgabefristen für Steuererklärung verlängert


„Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.“