Betrunken mit dem E-Scooter...

  • 10. März 2022
  • Thomas Klein

Nicht nur mit Pkw und co. kann man eine Trunkenheit im Verkehr als Straftat begehen. Auch andere Fortbewegungsmittel sind dazu geeignet. Oder ..? Eine aktuelle Entscheidung des AG Essen

Betrunken mit dem E-Scooter

In der Praxis ist die Frage, ob ggf. bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen wird, weil eine Trunkenheitsfahrt vorliegt, noch nicht abschließende geklärt. Das AG Essen hat jetzt den Erlass eines § 111a-Beschlusses abgelehnt. 

Was war passiert?

Der Beschuldigte war nachts gegen 2:31 Uhr in Essen mit einem E-Scooter alkoholisiert ‒ die BAK betrug 1,68 Promille ‒ auf einem Gehweg gefahren.

 

Das AG hat die Voraussetzungen der §§ 111a StPO, 69 StGB verneint. Hinsichtlich der Gefährlichkeit ist ein E-Scooter nach seiner Auffassung eher einem Fahrrad als einem Kraftfahrzeug gleichzusetzen. Zudem führte der Angeklagte den E-Scooter um 2:31 Uhr sonntags nachts, sodass die abstrakte Gefährlichkeit deutlich herabgesetzt war.

 

AG Essen Az. 43 Cs-39 Js 1578/21