Werbungskosten...Umzugskosten

  • 13. April 2022
  • Thomas Klein

Seit dem 1.4.2022 gelten Neuregelungen bei der Umzugspauschale. Ein Überblick...

Umzugspauschale

 

Es gibt Neuerungen im Bereich der Werbungskosten.

Ab 01.04.2022 können bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden. Umzüge gelten als beruflich veranlasst, wenn die Arbeitnehmer durch den Umzug täglich eine Stunde Fahrtzeit auf dem Weg zur Arbeit einsparen. 

Was bedeutet dies?

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen, können gegenüber dem Finanzamt eine Umzugspauschale geltend machen. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht nötig. Stattdessen gelten bestimmte Pauschalsätze pro Erwachsenen und Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner oder Kind), so dass nunmehr bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden können.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erhöht die Umzugspauschale regelmäßig (zuletzt im April 2021). Die Pauschale ab 01.04.2022 gilt wie folgt:

 

Verheiratete und Lebenspartner

1.476 Euro ‒ bisher 1.450 Euro


Pauschale für Singles

886 Euro ‒ bisher 870 Euro


Erhöhungsbetrag für Kinder und sonstige Angehörige

590 Euro ‒ bisher 580 Euro