Neuregelungen zum Juli 2022

  • 29. Juni 2022
  • Thomas Klein

Es treten einige Änderungen in Kürze in Kraft. Ein Überblick..

 

Neuregelungen zum Juli 2022

Zum Juli 2022 gibt es einige für alle wichtige Änderungen. Ein kleiner Überblick..

Wegfall der EEG-Umlage


Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg, die Kunden über die Stromrechnung zahlen. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

Ende der kostenlosen Corona-Bürgertests


Das Angebot kostenloser Schnelltests für alle endet mit dem Juni. Gratis bleiben "Bürgertests" nur noch für bestimmte Risikogruppen: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten. In der Regel werden nun drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig.

Erklärung zur Grundsteuer


Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über die Plattform Elster - mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer - und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

Deutliche Erhöhung der Renten und des Mindestlohns


Gute Nachrichten gibt es für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35%, im Osten um 6,12%. Verbesserungen gibt es auch für Menschen, die seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. So erhalten künftig Rentner Zuschläge, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen. Dass der Rentenanstieg so stark ausfällt wie schon lange nicht mehr, ist der guten Lohnentwicklung in Deutschland zu verdanken. Ferner steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Juli auf 10,45 Euro je Stunde von bisher 9,82 Euro. Das ist ein Zuwachs von gut 6%.

Pakete werden teurer - Änderung bei der Tabaksteuer


Das Verschicken von Paketen per DHL wird am 1. Juli teilweise teurer. So kostet ein Zwei-Kilogramm-Paket, dessen Marke online erhältlich ist, fortan 5,49 Euro und damit 50 Cent mehr. Bei Sendungen ins Ausland ist das Bild gemischt: Teilweise bleiben die Gebühren konstant, teilweise verdoppeln sie sich fast, etwa bei schwereren Paketen in die USA. Auch in Bezug auf die Tabaksteuer gibt es eine Änderung: E-Zigaretten werden vom 1. Juli an in die Tabaksteuer einbezogen, so dass die Preise der Inhaltsstoffe, sogenannter Liquids, steigen dürften.

Verträge im Internet leichter kündigen


Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

Keine Hartz-IV-Sanktionen


Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30% zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10% des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.

Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte


Die Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte wird am 1. Juli ausgeweitet. Dann sind zum Beispiel auch Supermärkte und Discounter davon betroffen, wenn sie solche Geräte mehrmals im Jahr anbieten.

Mobilfunk


Eine neue EU-Verordnung bringt Verbesserungen für Mobilfunkkunden. Sie sollen ab Juli im EU-Ausland dieselben Dienstleistungen nutzen können wie zu Hause - soweit im besuchten Mitgliedstaat dieselben Netze und Technologien zur Verfügung stehen. So sollten Verbraucherinnen und Verbraucher, die zu Hause 5G nutzen können, auch in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen Zugang zu 5G-Diensten bekommen. Außerdem sollen Roamingdienste automatisch unterbrochen werden, um so weitere Gebühren zu vermeiden, wenn durch den Verbrauch von Daten- oder Gesprächsvolumen zuvor festgelegte Obergrenzen erreicht wurden. Dies gilt auch für das Roaming außerhalb der EU.