Gesetzesänderungen Oktober 2022

  • 29. September 2022
  • Thomas Klein

Zum 1.10.2022 treten wieder einige Änderungen in Kraft. Ein kleiner Überblick...

Gesetzesänderungen Oktober 2022

Durch die in der kühleren Jahreshälfte zu erwartende Zunahme an Covid-19-Infektionen gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 wieder mehr Infektionsschutzregeln als noch kürzlich im Sommer. Das entsprechend geänderte Infektionsschutzgesetz ermöglicht Folgendes:

Maskenpflichten und Testpflichten


Bundesweit gilt ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr mit Ausnahme des Flugverkehrs. Eine FFP2-Maske wird zudem Pflicht für den Aufenthalt in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie weiteren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wie etwa Dialysezentren. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt zudem wieder die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Coronatestergebnisses zum Zutritt.

In Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) können zudem die Bundesländer eine Maskenpflicht bestimmen. Dabei darf es sich jedoch auch um eine medizinische Maske handeln.

Darüber hinaus können die Bundesländer auf ihrem jeweiligen Gebiet zum Tragen entsprechender Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen verpflichten wie etwa in Behörden. Auch in Schulen – allerdings erst ab der 5. Klasse – können die Länder das Tragen medizinischer Masken verlangen. Vorrangig muss das zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts dienen. Zudem sind die Belange der Schüler besonders zu berücksichtigen. Generell kann ein Bundesland in Schulen und Kindertageseinrichtungen auch eine Testpflicht bestimmen.

Einem Bundesland ist es außerdem möglich, eine Maskenpflicht im Kultur- und Freizeitbereich zu regeln. Konkrete Beispiele dafür sind Sportveranstaltungen, Konzerte oder Restaurantbesuche. Zusätzlich muss dort das Betreten ohne Maske möglich sein bei Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests oder einer in den letzten drei Monaten zuvor erfolgten Impfung bzw. Genesung.

Droht eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem oder die kritische Infrastruktur eines Bundeslandes, kann die Testpflicht als Alternative zur Maskenpflicht entfallen. Zudem kann ein Bundesland die Maskenpflichten dann auch im Freien bestimmen, wenn lokal kein Mindestabstand von 1,5 Metern möglich ist.

Erste Bundesländer erarbeiten auf Basis der neuen Regeln bereits aktualisierte Corona-Verordnungen. So soll in Baden-Württemberg eine Verordnung ab 1. Oktober gelten. Strengere Regeln als bisher sollen jedoch erst gelten, falls die Infektionszahlen im Herbst oder im Winter steigern und sich die Lage verschlechtert.

Erleichterter Kurzarbeitergeldzugang verlängert


Neben Corona war die hohe Inflation ein weiterer Grund für die Bundesregierung, weshalb sie die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung über September hinaus verlängert hat. Diese gilt nun bis Ende 2022. Ein noch zu verabschiedendes Gesetz soll die Bundesregierung zu weiteren Verordnungen über diesen Zeitraum hinaus ermächtigen.

Der wegen der Corona-Pandemie erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll den Erhalt von Arbeitsplätzen sichern. Infolgedessen genügt es, wenn bereits zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von einem Entgeltausfall betroffen sind. Beschäftigte müssen infolgedessen zudem zuvor keine Minusstunden aufbauen.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt wieder


Mit Oktoberbeginn müssen Arbeitgeber wieder die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beachten. Besonders achten müssen sie auf:

Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter
Kostenlose Masken für Mitarbeiter und Maskenpflicht, wenn Mindestabstand und anderen Schutzmaßnahmen unmöglich
Verminderung persönlicher Kontakte im Betrieb
Sicherstellung der Handhygiene
Regelmäßiges Lüften zur Infektionsrisikoverringerung
Husten und Niesen in Armbeuge zur Infektionsrisikosenkung
Ermöglichen von Homeoffice-Arbeit bei Fehlen betriebsbedingter Gründe
Regelmäßige und kostenlose Testangebote für Mitarbeiter im Betrieb
Impfmöglichkeiten während der Arbeitszeit und Unterstützung von Betriebsärzten
Gesundheitliche Aufklärung bei Covid-19-Erkrankung und Schutzimpfungen


Corona-Einreiseverordnung tritt außer Kraft


Die Corona-Einreiseverordnung läuft Ende September aus und tritt außer Kraft. Zuletzt hatte die Bundesregierung die Verordnung wegen der noch laufenden Urlaubssaison nochmals für den Monat September verlängert.

Die Einreiseverordnung bestimmte insbesondere Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten. Seit Juni 2022 galt das jedoch nur noch bei der Einreise nach Deutschland aus einem Virusvariantengebiet. Kein Land und keine Region sind seitdem als solches ausgewiesen geworden.

Pauschale für Covid-19-Arzneimittel entfällt


Großhändler, Apotheker und Ärzte erhielten für ihren Mehraufwand bei der Abgabe antiviraler Covid-Arzneimittel eine pauschale Vergütung von bis zu 30 Euro pro abgegebener Packung. Ab Oktober tritt die zugrundeliegende Regelung außer Kraft, weshalb die Aufwandspauschale entfällt. Entsprechende Vergütungen sind bis Ende Oktober 2022 abzurechnen.