Entzug der Fahrerlaubnis

  • 23. November 2022
  • Thomas Klein

Normalerweise ist ein Entzug der Fahrerlaubnis bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz die Regel. Aber geht dies auch, wenn man falsch parkt?

Entzug der Fahrerlaubnis

In der Regel erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis immer dann, wenn im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz Straftaten begangen werden. Dies geschieht meist durch das Gericht.

Aber auch die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen. 

Voraussetzung hierfür ist, dass man sich als ungeeignet zum Führen eines Kfz erweist.

Gilt dies aber auch bei Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die von vielen als Bagatelle eingestuft werden, etwa dem falschen Parken?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis bei einer Vielzahl von Parkverstößen wegen mangelnder Fahreignung entzogen werden kann. Im Streitfall waren mit mehreren Fahrzeugen innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begangen worden. Nach dem Gericht kommt es nicht darauf an, ob möglicherweise andere Personen als der Halter für die Verstöße verantwortlich sind.

Denn bei derart vielen Verstößen bringe der Fahrzeugführer zum Ausdruck, dass ihm das Gesetz egal sein. Dann sei er ungeeignet und die FE darf entzogen werden.

 

VG Berlin Az. 4 K 456/21