Haften Eltern für Ihre Kinder?

  • 25. Mai 2023
  • Thomas Klein

"Eltern haften für Ihre Kinder ", so steht es oft auf Baustellenschildern. Aber ist dies so richtig ?

Eltern haften für Ihre Kinder

Haften Eltern für Kinder ?

Grundsätzlich haften sie nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 832 BGB vorliegen, also dem Elternteil oder den Eltern eine Verletzung der sog. Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Diese Aufsichtspflicht kann nicht generell definiert und betrachtet werden, sondern ist immer einzelfallbezogen zu prüfen, wobei das Alter des Kindes und die konkrete Gefahrensituation eine große Rolle spielen.

Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen sollen dies nachfolgend beleuchten.

In der ersten Entscheidung hatte sich das OLG Oldenburg mit der Frage zu befassen, ob eine Mutter für das Fehlverhalten eines 2 1/2 jährigen Kindes einzustehen hat.

Die beklagte Kindesmutter war mit ihrem 2 ½-jährigen Sohn bei einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück, an der auch ihre eigene Mutter, die Großmutter des Kindes, teilnahm. 

Gegen Schluss der Veranstaltung setzte sie das Kind in den Kindersitz auf dem Beifahrersitz, schnallte es zunächst nicht an und ging noch einmal ins Haus. Der Junge krabbelte vom Kindersitz, nahm den Autoschlüssel, den die Mutter auf das Armaturenbrett gelegt hatte, und startete den Wagen. 

Das Auto machte einen Satz nach vorn und verletzte die Großmutter des Kindes, die ca. 1,5 Meter entfernt auf einer Bank saß. Sie erlitt schwere Verletzungen beider Kniegelenke und musste umfangreich im Krankenhaus behandelt werden.

Das OLG Oldenburg bejahte hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Denn Kleinkinder bedürften generell ständiger Aufsicht. Die Kindesmutter habe durch das Alleinlassen des Kindes im Auto – und Zurücklassen des Autoschlüssels – eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen. 

Das weitere Geschehen sei auch nicht völlig außergewöhnlich gewesen. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln und versuchten, sie in Schlösser hineinzustecken und die Erwachsenen nachzuahmen. 

Die Kindesmutter hätte das Kind im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen, oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen.

OLG Oldenburg Az. 14 U 212/22

In einem weiteren Fall ging es um die Frage, ob Eltern für die Feuerwehrkosten einzustehen haben, die dadurch entstanden waren, dass Ihr Kind einen Brand ausgelöst hatte.

Hier hatten zwei 11 und 13 Jahre alte Kinder einen kleinen Brand gelegt, der außer Kontrolle geriet und auf eine Lagerhalle übergriff, die gelöscht werden musste. Alleine die Feuerwehrkosten beliefen sich auf mehr als 36000 Euro.

Auch hier kam das Gericht zum Ergebnis, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Denn gerade dann, wenn Kinder mit Feuer spielen, muss mit größeren Schäden gerechnet werden und die Kinder besonders beaufsichtigt werden.

VG Hannover Az. 10 A 3988/19