Mehr Rechte für leibliche Väter..

  • 14. Juli 2025
  • Thomas Klein

Ein neuer Gesetzesentwurf für mehr Rechte leiblicher Väter. Ein kleiner Überblick...

Mehr Rechte für leibliche Väter

Die Bundesjustizministerin legt ihren ersten Entwurf für eine Reform im Familienrecht vor, die leiblichen Vätern mehr Rechte zugestehen soll. 

 

Was soll geändert werden?


Wenn ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft für das von ihm gezeugte Kind hat, soll der leibliche Vater dies in Zukunft leichter anfechten können. Der Entwurf sieht vor, dass die Anfechtung in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes grundsätzlich erfolgreich sein soll, wenn jemand nachweisen kann, dass er der leibliche Vater ist. 

Ist das minderjährige Kind älter als ein halbes Jahr, soll es auch in Zukunft grundsätzlich dabei bleiben, dass eine bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine solche Anfechtung verhindert.

Eine Ausnahme von dieser Regel soll allerdings gelten, wenn auch der leibliche Vater eine solche Beziehung zu dem Kind hat, zu einem früheren Zeitpunkt hatte oder wenn er sich ernsthaft, aber erfolglos um eine solche Beziehung bemüht hat.

Die in dem Entwurf vorgesehene Altersgrenze stellt darauf ab, dass Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen etwa ab dem siebten Lebensmonat beginnen, eindeutige und stabile Bindungen zu ihren Bezugspersonen zu entwickeln.

Der Entwurf sieht eine "Anerkennungssperre" vor. Das bedeutet, dass grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann, während ein gerichtliches Verfahren andauert, in dem ein Mann seine leibliche Vaterschaft feststellen lassen will.

Damit soll letztlich verhindert werden, dass die Mutter des Kindes ihren neuen Partner oder einen anderen Mann nur deshalb bittet, die Vaterschaft für ihr Kind anzuerkennen, um zu verhindern, dass der leibliche Vater als rechtlicher Vater festgestellt wird.

Bleibt eine Anfechtungsklage erfolglos, soll der leibliche Vater künftig zudem eine zweite Chance erhalten. Hat der rechtliche Vater eines Tages keine sozial-familiäre Beziehung mehr zu dem Kind, muss das Familiengericht auf Antrag des leiblichen Vaters erneut über seinen Antrag entscheiden.

Und noch eine Neuerung sieht der Vorschlag aus dem Justizministerium vor: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Kind durch die Verweigerung seiner Zustimmung verhindern, dass statt seines leiblichen Vaters ein anderer Mann sein rechtlicher Vater wird. Bisher reicht hier die Zustimmung der Mutter des Kindes aus.