Übergewinnsteuer
- 19. April 2026
- Thomas Klein
Die Übergewinnsteuer ist angesichts hoher Benzin- und Dieselpreise wieder im Gespräch. Aber ist die Einführung ggf. rechtswidrig? Ein kleiner Überblick...
Übergewinnsteuer
Die Übergewinnsteuer ist wieder im Gespräch.
Nachdem die Spritpreise erheblich gestiegen sind und man befürchtet, dass Energiekonzerne hier zu Lasten der Bevölkerung "Kasse machen", mehren sich die Stimmen, die diese Steuer fordern.
Was ist eine Übergewinnsteuer eigentlich?
Eine Übergewinnsteuer ist eine Steuerart, die Gewinne von Unternehmen abschöpft, welche über einen definierten „Normalgewinn“ hinausgehen. Der Übergewinn soll also besteuert werden, wobei man als Vergleich zum "normalen" Gewinn in der Regel auf das abstellt, was das Unternehmen in den vorangegangen Geschäftsjahren erwirtschaftet hat.
Aber geht dies juristisch so einfach?
In der Justiz ist diese Steuerart nicht unbekannt und man hat sich mit dieser bereits mehrfach beschäftigt.
Sowohl die Finanzgerichte als auch der BFH haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Steuer geäußert und es steht auch zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als nicht rechtmäßig bezeichnen wird.
Sowohl etwa das FG Köln (Az. 2 V 1597/24) als auch der BFH (Az. II B 5/25) haben bereits ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert.
Der Fachbereich des deutschen Bundestages sind dies anders und hält die Einführung einer solchen Steuer für möglich.
Bei genauer Betrachtung muss festgestellt werden, dass weder die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Einführung einer solchen Steuer besteht und zudem ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) gegeben ist. Denn es haben in der Tat nicht nur Energieversorger profitiert und unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es dann nicht gerechtfertigt, nur diese mit einer Steuer zu belegen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Politik entscheidet.

