Punkte und Überliegefrist
- 06. Mai 2026
- Thomas Klein
Immer wieder ein Thema: Die Tilgung und Löschung von Punkten im Fahreignungsregister. Ein kleiner Überblick..
Punkte und Überliegefrist
Während es früher immer 18 Punkte waren, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führten, hat sich dies seit einigen Jahren drastisch geändert.
8 Punkte reichen aus und die sind angesichts erheblicher Verschärfung der Rechtsfolgen bei Taten im Straßenverkehr schnell erreicht.
Sind einmal Punkte eingetragen, stellt sich dann schnell die Frage, wann sie wieder weg sind.
Allgemein gilt:
Die Tilgungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt belegt sind, 2,5 Jahre.
Solche, die mit 2 Punkten geahndet werden, werden nach 5 Jahren getiligt.
Die, die mit 3 Punkten zu Buche schlagen, dann erst nach 10 Jahren.
Aber:
Es gibt da noch die sog. Überliegefrist.
Sie besagt , dass die Eintragung des Punktes nach Ablauf der Tilgungsfrist noch 1 Jahr im Fahreignungsregister verbleibt.
Erst nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine endgültige Löschung, obwohl die Tilgungsfristen bereits erreicht sind.
Aber welche Bedeutung hat diese Überliegefrist?
Kurz gesagt: Sie dient der Behörde zur Überprüfung, ob der Verkehrsteilnehmer vielleicht nicht doch noch auffällig geworden ist.
Während der Überliegefrist zählen sie zwar nicht mehr zum eigentlichen Punktestand, die Eintragungen können aber relevant werden, wenn Sie sich abermals eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr leisten, die mit Punkten geahndet wird.
Ein kleines Beispiel mag dies verdeutlichen:
Angenommen, ein Verkehrsteilnehmer ist bereits mit 7 Punkten im Fahreignungsregister vermerkt.
Nunmehr begeht der Verkehrsteilnehmer eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit 2 Punkten belegt ist.
Die Eintragung dieser 2 Punkte erfolgt aufgrund des normalen Behördenganges erst Wochen später.
Kurz nach der Tat kommt es zur Tilgung von 1 Punkt aufgrund des Ablaufes der 2,5 jährigen Tilgungsfrist, aber aufgrund der Überliegefrist bleibt die Eintragung im Register zunächst bestehen.
Streng genommen hat der Verkehrsteilnehmer, der vorher 7 Punkte hatte, nunmehr "nur" noch 6 Punkte.
Indessen kann die Behörde aufgrund der Überliegefrist verifizieren, dass eigentlich eine weitere Eintragung vorliegt, so dass also der Verkehrsteilnehmer nicht 7 Punkte, sondern 9 Punkte hatte.
Die Behörde kann dann die Fahrerlaubnis entziehen.
Also kurz zusammengefasst:
Kommen während der Überliegefrist neue Punkte hinzu, kann die zuständige Stelle ermitteln, ob diese sich auf Grund eines Tatzeitpunktes, der innerhalb einer Tilgungsfrist gelegen hat, auf die Fahrerlaubnis auswirkt oder eben nicht.

